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Alternative Antriebe im Schienenverkehr

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz muss der Verkehrssektor seine Emissionen entlang eines linearen Minderungspfads bis 2030 um 42 % – auf 95 Millionen Tonnen CO2 – im Vergleich zu 1990 mindern. Ziel dieser Förderrichtlinie ist die Erhöhung des Anteils emissionsarmer Antriebe im Schienenverkehr. 

Im Rahmen dieses Förderaufrufs sind Schienenfahrzeuge mit lokal CO2-emissionsfreien, alternativen Antrieben für den Personenverkehr bzw. Güterverkehr und der zu deren Betrieb notwendigen Lade- und Betankungsinfrastruktur förderfähig. Die Förderung der Infrastruktur erfolgt nur, wenn sie weder durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG; dort § 2 Absatz 2 Nummer 2) noch durch andere Bundesprogramme gefördert werden kann.

Außerdem ist die Erstellung von Studien über den Umweltschutz durch CO2-Einsparungen auf dem Gebiet des Schienenverkehrs förderfähig. 

Fördergegenstand: 

  • die Beschaffung von innovativen Schienenfahrzeugen oder die Umrüstung auf alternative Antriebe
  • der Bau bzw. Umbau von Lade- und Betankungsinfrastruktur
  • Elektrolyseanlagen zur Erzeugung des für die Betankung notwendigen Wasserstoffs aus erneuerbaren Energien
  • die Erstellung von Studien 

Listung der Antragsberechtigten

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. 

Förderhöhe, Förderquote

Bei Schienenfahrzeugen sind die förderfähigen Ausgaben die Investitionsmehrausgaben des alternativen Antriebs gegenüber einem herkömmlichen Dieselfahrzeug vergleichbaren Typs und Ausstattung. Bezogen auf die förderfähigen Ausgaben kann hierbei eine Förderquote von 40 % gewährt werden. Für die Lade- und Betankungsinfrastruktur ist eine Förderquote von bis zu 50 % zulässig. Für Elektrolyseure ist eine Förderquote von 45 % zulässig. Für Studien ist eine Förderquote von 50 % zulässig. Mit Ausnahme der Lade- und Betankungsinfrastruktur ist für KMU jeweils eine Erhöhung der Förderquote um 20 % bzw. 10 % möglich. 

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
30.06.2024
Bewerbungsfristen
28.08.2023 Derzeit keine Bewerbung möglich
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Projektträger Jülich (PtJ)

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