8. Energieforschungsprogramm
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) definiert mit dem 8. Energieforschungsprogramm (EFP) zur angewandten Energieforschung die Ziele seiner Forschungsförderung, um die Beiträge der Energieforschung entlang der Energiepolitik auf die Energiewende auszurichten. Die zielgerichtete Förderung soll Technologieentwicklung und -optimierung auslösen und beschleunigen sowie ein günstiges Innovationsumfeld schaffen.
Die konkreten Förderziele des Förderprogramms sind in fünf Missionen des 8. EFP gegliedert:
- Mission Energiesystem 2045: „Wir treiben mit Innovationen den Wandel zu einem klimaneutralen, effizienten und resilienten Energiesystem voran.“
- Mission Wärmewende 2045: „Wir beschleunigen den Wandel zur klimaneutralen und effizienten Wärme- und Kälteversorgung.“
- Mission Stromwende 2045: „Wir schaffen mit Innovationen eine sichere, klimaneutrale und bezahlbare Stromversorgung aus erneuerbaren Energien.“
- Mission Wasserstoff 2030: „Wir ebnen den Weg zur nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft durch neue Technologielösungen und Konzepte entlang der gesamten Wertschöpfungskette.“
- Mission Transfer: „Wir stärken die Rolle der Energieforschung als Impulsgeber des Fortschritts in Wirtschaft und
Gesellschaft – durch Transparenz, Partizipation und Praxisorientierung.“
Projektvorschläge können entweder innerhalb eines der im Folgenden genannten Technologiebereiche verortet werden oder technologieübergreifend sein:
- Technologien zur Energiebereitstellung: Windenergie, Photovoltaik, Geothermie, Wärmepumpen und Kältetechnik, Produktion von Wasserstoff und Derivaten; Brennstoffzellen; Wiederverstromung, Solarthermie, Energethische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe
- Energieinfrastruktur für Transport und Speicherung: Stromnetze und Stromspeicher, Wärme- und Kältenetze, Wärme- und Kältespeicher, Wasserstoffspeicherung und -transport
- Energienutzung und Energieeffizienz: Gebäude, Quartiere, Industrie und Gewerbe, Ressourceneffizienz und zirkuläre Wirtschaft
- Energiesystem und Systemintegration: Energiesystemanalyse, sektorenübergreifende Systemmodellierung und -planung, Systemintegration und digitale Lösungen, Energiewende und Gesellschaft, Übergreifende Aspekte der angewandten Energieforschung
Fördergegenstand sind projektbezogene Aktivitäten der Forschung und Entwicklung sowie die Demonstration neuartiger technischer Lösungen. Im Einzelfall werden auch Studien in einem oder mehreren der aufgeführten Themenbereiche der angewandten Energieforschung (ab Technologiereifegrad 3) in Form von Einzel- oder Verbundvorhaben gefördert.
Listung der Antragsberechtigten
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Vereine mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland
- Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung
Förderhöhe, Förderquote
- für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – beträgt die Förderquote zwischen 25-50 Prozent der förderfähigen Kosten,
- für Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
Art der Förderung
Zuschuss
Projektträger Jülich (PtJ)
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich