8 Millionen Euro für die Energiewende: Neuer Förderaufruf zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff in Schleswig-Holstein gestartet
Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein hat einen neuen Förderaufruf zur Stärkung der Wasserstoffwirtschaft veröffentlicht.
Unternehmen können ab sofort Projektvorschläge für Vorhaben zur nachhaltigen Erzeugung und Speicherung von erneuerbarem Wasserstoff aus Elektrolyse und Vorhaben zur nachhaltigen Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff aus biogenen Ressourcen bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) einreichen. Für den aktuellen Aufruf stehen insgesamt bis zu 8 Millionen Euro zur Verfügung.
Ziel der Förderung ist es, den Einsatz wasserstoffgestützter Technologien in Schleswig-Holstein weiter voranzubringen und damit einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Grundlage bildet die Richtlinie zur Förderung des Aufbaus einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft (Gl.Nr. 2025/125). Die Förderung erfolgt auf Basis von Artikel 41 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
Was wird gefördert?
Der Aufruf richtet sich an Investitionen in Anlagen zur nachhaltigen Wasserstoffproduktion und -speicherung. Förderfähig sind insbesondere:
• Vorhaben zur nachhaltigen Erzeugung und Speicherung von erneuerbarem Wasserstoff aus Elektrolyse nach Art 41 der AGVO (Ziffer 2.1.1 der Richtlinie)
und
• Vorhaben zur nachhaltigen Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff aus biogenen Ressourcen nach Artikel 41 der AGVO (Ziffer 2.1.2 der Richtlinie) gefördert werden, z. B. Biogas-Dampfreformierung (SMR) oder elektrische Biogas-Dampfreformierung (eSMR).
Dies umfasst gemäß Art 41 Abs. 2 AGVO nur Wasserstoff aus solchen Ressourcen, die die Nachhaltigkeitskriterien und die Kriterien für Treibhausgaseinsparungen der Richtlinie (EU) 2018/2001 und der dazugehörigen Durchführungsrechtsakte oder delegierten Rechtsakte erfüllen und aus den in Anhang IX der Richtlinie aufgeführten Rohstoffen hergestellt werden.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden im Auswahlverfahren bei Punktgleichheit bevorzugt berücksichtigt, grundsätzlich können jedoch auch Großunternehmen gefördert werden.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses im Wege der Anteilfinanzierung. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Die Auswahl erfolgt im Wettbewerb im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Das Wettbewerbsverfahren: Wie wird bewertet?
Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut.
In der ersten Stufe reichen interessierte Unternehmen einen Projektvorschlag bei der WTSH ein. Die eingereichten Skizzen stehen im Wettbewerb zueinander und werden anhand eines transparenten Scoring-Modells mit maximal 115 Punkten bewertet. Die WTSH fungiert dabei als Bewilligungsbehörde und führt Bewertung sowie Auswahlverfahren durch.
Die Bewertung orientiert sich insbesondere an folgenden Kriterien:
- Relative Wasserstoff-Erzeugung (max. 72 Punkte)
Verhältnis von geplanter Produktionskapazität zur beantragten Fördersumme. - Umsetzungsgeschwindigkeit (max. 16 Punkte)
Je früher die geplante Inbetriebnahme erfolgt, desto höher die Bewertung. - Umsetzungsstand (max. 12 Punkte)
Bewertet werden u. a. vorhandenes Grundstück, gesicherte Stromversorgung, Abnahmekonzepte sowie die Verfügbarkeit zentraler Komponenten. - Umweltpolitischer Mehrnutzen (max. 15 Bonuspunkte)
Zusätzliche ökologische Effekte, etwa die nachweisliche Nutzung von Kuppelprodukten wie Sauerstoff oder CO₂, können mit Bonuspunkten berücksichtigt werden.
Nur die bestplatzierten Projekte werden, bis zum Ausschöpfen des Fördervolumens von 8 Millionen Euro, zur zweiten Stufe des Verfahrens eingeladen.
Der anschließende Förderantrag muss auf dem eingereichten Projektvorschlag basieren. Änderungen, die die Bewertungskriterien beeinflussen würden, sind im weiteren Verfahren nicht zulässig.
Sollten ausgewählte Vorhaben zurückgezogen werden, können nachfolgende Projekte entsprechend der festgelegten Rangliste nachrücken.
Nächste Schritte für interessierte Unternehmen
Unternehmen sind eingeladen, ihre Projektvorschläge frühzeitig auszuarbeiten. Bereits in der ersten Verfahrensstufe müssen aussagekräftige Unterlagen eingereicht werden, darunter detaillierte Projektbeschreibungen, Kosten- und Zeitpläne sowie Angaben zur wirtschaftlichen Einordnung des Vorhabens im zukünftigen Wasserstoffmarkt.
Weitere Informationen, die vollständige Richtlinie sowie alle erforderlichen Vordrucke stehen auf der Website der WTSH unter Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft - Wasserstoffrichtlinie - WTSH bereit.
Weiterführende Links:
Verkündungsportal des Landes Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen zur anteiligen Finanzierung von Vorhaben zur nachhaltigen Erzeugung und Speicherung von erneuerbarem Wasserstoff aus Elektrolyse und Vorhaben zur nachhaltigen Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff aus biogenen Ressourcen aus Anlagen nach Artikel 41 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
Art 41 AGVO CL2014R0651DE0060060.0001.3bi_cp 1..1
Nachhaltigkeits- und Treibhausgaseinsparungskriterien der EU-Richtlinie (2018/2001) CL2018L2001DE0000050.0001.3bi_cp 1..1
Die Eckdaten des Aufrufs auf einen Blick
Merkmal
Fördervolumen des Calls
Bewilligungsstelle
Stichtag Skizzeneinreichung
Formatvorgaben
Einreichung
Detail
Max. 8 Millionen Euro
WTSH GmbH
24. April 2026
PDF (max. 10 MB), max. 10 Seiten (DIN A4, Schriftgröße 12 pt)
foerderanfrage@wtsh.de
