Neuer Förderaufruf: Ausbau der H2-Tankstelleninfrastruktur für Nutzfahrzeuge gestartet
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat über den Projektträger Jülich (PtJ) im Januar 2026 einen neuen Förderaufruf veröffentlicht.
Im Fokus steht die Errichtung von Wasserstofftankstellen, die speziell die Versorgung von schweren Nutzfahrzeugen sicherstellen. Antragsskizzen können ab sofort eingereicht werden.
Der Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft im Mobilitätssektor tritt in die nächste Phase. Mit dem aktuellen Aufruf (Stand 01/2026) adressiert der Bund gezielt den Bedarf an leistungsfähiger Infrastruktur für den Schwerlastverkehr. Ziel ist es, die Lücken im Tankstellennetz zu schließen und synchron zur Fahrzeugbeschaffung auch die nötigen Betankungskapazitäten bereitzustellen.
Hintergrund und Zielsetzung
Um die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen, ist die Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs essenziell. Der neue Förderaufruf knüpft an die Vorgaben der AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) an und zielt auf die Errichtung von öffentlichen Wasserstofftankstellen ab, die für schwere Nutzfahrzeuge (N3-Klasse) geeignet sind (mindestens 350 bar, zunehmend auch 700 bar oder Flüssigwasserstofftechnologien).
Das Besondere an diesem Aufruf ist die Verknüpfung: Eine Förderung der Infrastruktur erfolgt vorrangig dort, wo der Einsatz von H2-Fahrzeugen bereits geplant oder durch Flottenbetreiber zugesichert ist. Dies soll eine wirtschaftliche Auslastung der Anlagen ab Inbetriebnahme gewährleisten.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist die Errichtung von öffentlichen Wasserstofftankstellen im Straßenverkehr. Förderfähig sind:
- Neubau von Wasserstofftankstellen.
- Ertüchtigung/Aufrüstung bestehender Anlagen (z. B. Erhöhung der Kapazität oder Nachrüstung auf Lkw-Standards).
- Anlagen, die zu 100 % mit Wasserstoff aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
Wichtig: Die Antragsteller müssen ein schlüssiges Konzept vorlegen, das die Abnahme des Wasserstoffs durch Nutzfahrzeuge (Busse, Lkw, Kommunalfahrzeuge) plausibilisiert.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie kommunale Unternehmen und Körperschaften. Besonders angesprochen sind Betreiber von Tankstelleninfrastruktur, Energieversorger sowie Logistikunternehmen, die eigene Betriebshöfe für die öffentliche Nutzung öffnen wollen.
Verfahren und nächste Schritte
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe ist eine Projektskizze beim Projektträger Jülich einzureichen. Nach positiver Bewertung werden die Antragsteller in der zweiten Stufe zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert.
Unternehmen aus der Region, die eine Umstellung ihrer Flotten planen oder in die Infrastruktur investieren möchten, wird empfohlen, frühzeitig das Beratungsangebot des PtJ oder regionaler Lotsenstellen in Anspruch zu nehmen, um die Passfähigkeit des Vorhabens zu prüfen.
