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Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)

Neue Förderrichtlinie unterstützt den Mittelstand bei der Dekarbonisierung

Mit der Förderrichtlinie BIK soll der industrielle Mittelstand bei der Dekarbonisierung unterstützt werden

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 23.08.2024 die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht. Mit der Förderung, die über die gesamte Programmlaufzeit 3,3 Milliarden Euro beträgt, soll der industrielle Mittelstand bei der Dekarbonisierung unterstützt werden. Dabei stehen klimafreundliche Investitions-, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in der Industrie im Fokus.

Erster Förderaufruf voraussichtlich im September 2024
Der erste Förderaufruf soll im September 2024 starten. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Projekte einzureichen. Das Förderprogramm soll bis 2030 laufen, es soll jährliche Förderwettbewerbe geben. Die Finanzierung erfolgt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF).

Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) ergänzt das Förderangebot des BMWK und soll branchen- und technologieoffen innovativen kleineren und mittelgroßen Transformationsprojekten die Umsetzung ermöglichen.

Förderungsfähige Vorhaben werden in zwei Module eingeteilt: Dekarbonisierung der Industrie und Förderung von CCU/CCS
Die BIK besteht aus zwei Modulen: Modul 1 adressiert Projekte zur Vermeidung von CO2. In Modul 2 werden Investitionen und Innovationen im Bereich Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 (CCU/CCS) für schwer vermeidbare CO2-Emissionen gefördert. Das Kürzel CCU steht für Carbon Capture and Utilization und CCS für Carbon Capture and Storage (CCS), vgl. Pressemeldung des BMWK vom 29.05.2024.

Die detaillierte Pressemeldung des BMWK zur BIK vom 23.08.2024 finden Sie hier.

Einen detaillierten Bericht des Kompetenzzentrums Klimaschutz in energieintensiven Industrien zur BIK gibt es hier.

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