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BMDV fördert Elektrolyseanlagen zur Wasserstoffherstellung für den Verkehrsbereich

Mit einem neuen Förderaufruf im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II) fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Elektrolyseanlagen zur Wasserstoffherstellung für den Verkehrsbereich. Die Projektförderung wird von der NOW GmbH koordiniert und durch den Projektträger Jülich (PtJ) umgesetzt.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert Elektrolyseanlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff für den Verkehrssektor und stellt dafür bis zu 80 Millionen Euro bereit. Ein entsprechender Förderaufruf wurde im Februar veröffentlicht.

Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr: „Wasserstoff- und Brennstoffzellenanwendungen sind eine Zukunftstechnologie mit großem Potenzial für den Verkehrssektor. Wir müssen alle Technologien nutzen, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Wasserstoff ist eine wichtige Ergänzung zur batterieelektrischen Mobilität, gerade wenn es um schwere Lasten und große Reichweiten geht. 2030 wird fast jedes fünfte neu zugelassene Nutzfahrzeug mit Wasserstoff fahren. Wir unterstützten den Einsatz von Wasserstoff im Verkehr, um Mobilität und Logistik klimafreundlich zu gestalten. Es geht darum, das gesamte Wasserstoff-Ökosystem zu stärken, Angebot und Nachfrage zu steigern und den Verkehrssektor als zuverlässigen und kaufkräftigen Abnehmer zu positionieren. Deshalb fördern wir mit insgesamt bis zu 80 Millionen Euro den Bau von Elektrolyseanlagen zur Produktion von grünem Wasserstoff für den Verkehr.“

Der Förderaufruf ist Teil des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (2016 – 2026) und erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinie Marktaktivierung. Ziel der Förderung ist die Marktaktivierung (als Vorstufe des Markthochlaufs) für Produkte, die zwar die technische Marktreife erzielt haben, jedoch am Markt noch nicht wettbewerbsfähig sind. Die Förderquoten der Förderung von Elektrolyseanalgen beträgt bis zu 45 Prozent der Investitionsausgaben.

Details zum Förderaufruf Elektrolyse

Inhalt des aktuellen Aufrufs ist die Förderung von Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff für den Verkehrsbereich. Zuwendungsfähig ist die Errichtung von Elektrolyseanlagen mit einer elektrischen Mindestleistung der Gesamtanlage von 1 Megawatt.

Es muss sichergestellt werden, dass die Elektrolyseanlagen zu 100 Prozent mit elektrischem Strom aus regenerativen Energiequellen betrieben werden. Insgesamt stehen bis zu 80 Millionen Euro für die Projektförderung im Rahmen dieses Aufrufes zur Verfügung. Der Fördermittelgeber wird die Anträge priorisieren und eine Bewilligung der Anträge bis zur Ausschöpfung der hierfür im Haushalt verfügbaren Mittel vornehmen. Die Priorisierung erfolgt anhand folgender Kriterien:

  • Fördereffizienz: Beantragte Fördermittel pro kW elektrische Leistung
  • Abnahmekonzept: Wasserstoffversorgung konkreter Verkehrsanwendungen (ggf. mit Absichtserklärungen) inkl. Anschlusspotential
  • Strom- und Wasserbezugskonzept: Stromlieferverträge mit EE-Anlagen (Power Purchase Agreement); Technologie der erneuerbaren Energiequelle; Strom aus Neuanlagen bevorzugt; netzdienlicher Betrieb bevorzugt; Konzept zum Wasserbezug ggf. inkl. Nachweis Verfügbarkeit
  • Geschäftsmodell: Nachvollziehbarkeit von Einnahmen und Ausgaben; detaillierter Kosten- und Zeitplan; Angabe von relevanten Randbedingungen und Annahmen
  • Regionale Wertschöpfungsketten: Einbindung lokaler Akteure; Bezug und Abnahme ohne lange Transportwege; Synergien zu bestehender Infrastruktur

Anträge zur Förderung können bis zum 28.04.2023 eingereicht werden.

Alle aktuellen Förderaufrufe stehen ab sofort hier zur Verfügung.

Hinweise zur Antragstellung, Vorlagen, weitere für die Antragstellung notwendige Dokumente sowie eine Checkliste zur Antragstellung sowie die FAQ zum Aufruf finden Sie auf der Internetseite des Projektträgers.

Alle Anträge sind über das easy-Online Portal einzureichen.

Interessierte haben außerdem die Möglichkeit, sich am 24. Februar 2023 in einem Online-Seminar über den neuen Förderaufruf zu informieren. Für das Online-Seminar können Sie sich hier anmelden.

Bei weiteren Fragen rund ums Thema Förderung wenden Sie sich gerne an das Team der LKS Wasserstoffwirtschaft SH.

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