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Wasserstoffbank: Bedingungen für zweite Auktion stehen fest

Symbolbild, KI-generiert: Die Europäische Wasserstoffbank ist ein Finanzierungsinstrument zur Beschleunigung des Aufbaus einer vollständigen Wasserstoff-Wertschöpfungskette in Europa

Die Europäische Kommission hat am 27. September 2024 die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die zweite Auktion zur Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff veröffentlicht. Diese Auktion, die am 3. Dezember 2024 beginnt, bietet bis zu 1,2 Milliarden Euro an Unterstützung für Produzenten von Wasserstoff, der als erneuerbarer Kraftstoff nicht biologischen Ursprungs (RFNBO) eingestuft ist. Die Förderung wird im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vergeben.

Die erfolgreichen Bieter erhalten eine feste Prämie in Euro pro Kilogramm produziertem Wasserstoff über maximal zehn Betriebsjahre. Die Unterstützung, deren Mittel aus dem Innovationsfonds der EU stammen, soll die Lücke zwischen den Produktionskosten und dem Preis schließen, den die Abnehmer für erneuerbaren Wasserstoff zu zahlen bereit sind.

Die Bedingungen für die zweite Auktion enthalten neue Anforderungen an die Resilienz, die auf den Erfahrungen aus der Pilotauktion aufbauen. Dazu werden die Projekte nach einem neuen Kriterium bewertet: "Versorgungssicherheit bei lebenswichtigen Gütern und Beitrag zur industriellen Führungsrolle und Wettbewerbsfähigkeit Europas". Darüber hinaus will die Europäische Kommission dafür sorgen, dass sichere Produktionsprozesse in Europa durch angemessene Sicherheits- und Cybersicherheitsanforderungen unterstützt werden.

Hintergrund: EU-Innovationsfond

Der Innovationsfonds ist ein Finanzierungsinstrument zur Erfüllung der Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens und dem Ziel, bis 2050 ein klimaneutrales Europa zu schaffen. In seinem Rahmen werden gefördert:

  • innovative kohlenstoffarme Technologien und Prozesse in energieintensiven Industrien, einschließlich Produkten, die kohlenstoffintensive Industrien ersetzen,
  • Kohlenstoffabscheidung und -verwertung (CCU),
  • Bau und Betrieb der Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS),
  • innovative erneuerbare Energieerzeugung sowie
  • Speicherung von Energie.

Der Innovationsfond finanziert sich aus den Einnahmen aus der Versteigerung von Zertifikaten aus dem EU-Emissionshandelssystem (EHS) und soll Unternehmen dabei unterstützen, in saubere Energie zu investieren und marktreife Technologien einzuführen, um die europäische Industrie zu dekarbonisieren.

Den originalen Pressetext der Europäischen Kommission zur zweiten Auktion der Wasserstoffbank finden Sie hier.

Unseren Text zur ersten Auktion der Wasserstoffbank zur Jahreswende 2023/24 finden Sie hier.

 

 

 

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