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Bundestag hat der Neufassung der 37 BImSchV zur Durchführung des Bundesemmissions-schutzgesetzes zugestimmt. 

Am Donnerstag, den 14. März 2024, hat der Bundestag der Neufassung der 37. Verordnung zur Durchführung des Bundesemmissionsschutzgesetzes zugestimmt.  

Mit der Änderung der Verordnung reagiert die Regierung auf die neuen europäischen Vorgaben vom Juni 2023 für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs1 für den Verkehr sowie für die Methode zur Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen dieser Kraftstoffe. Damit wurden nun die europäischen Vorgaben eins zu eins ins deutsche Recht umgesetzt. Mit der Neufassung der Verordnung wird auch ein System zur Nachweisführung über die Erfüllung der Anforderungen bei der Herstellung und Lieferung von flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs eingeführt.  


Die Abgeordneten nahmen außerdem mehrheitlich eine Entschließung an, wonach die Bundesregierung im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/ 2413 unter anderem sicherstellen soll, dass strombasierte, erneuerbare Kraftstoffe auch im Luft- und Langstreckenseeverkehr im Rahmen der Treibhausgasminderungs-Quote in hohem Maße gefördert werden und zum Einsatz kommen. 

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1 Wasserstoff, wasserstoffbasierte Kraftstoffe oder andere Energieträger als erneuerbare Kraftstoffe 

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